Eine Hochzeit bedeutet in vielen Fällen, dass einer der Ehepartner seinen Familiennamen ändert. Das Namensrecht zur Hochzeit kann man an 3 Möglichkeiten erklären.

Beispiele der Namensführung: Müller/Meier

Namensrecht zur Hochzeit – Getrennte Namensführung

Schöne Alben für Ihre Hochzeitsfotos Wenn das Brautpaar keinen gemeinsamen Familiennamen wählt, behält jeder seinen Familiennamen wie vor der Eheschließung. Dies kann auch ein Name aus einer früheren Ehe sein. Maria heißt also weiter Meier und Thorsten eben Müller. Bei der Geburt des ersten Kindes müssen die Eltern aber bestimmen, ob das Kind den Geburtsnamen der Mutter oder den des Vaters erhalten soll. Die Bestimmung gilt auch für alle nachfolgenden Kinder!

Namensrecht zur Hochzeit – Gemeinsamer Familienname

Bei einer Eheschließung kann der Geburtsname der Frau oder der des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden. Eine Änderung ist leider später nicht mehr möglich! Der Geburtsname ist nicht unbedingt der Name, den Braut oder Bräutigam bei ihrer Geburt bekommen haben. Es ist der Familienname, der zum Zeitpunkt der Hochzeit in der Geburts- oder Abstammungsurkunde steht. Auch ist es nicht möglich, einen Namen aus einer früheren Ehe zum Ehenamen der neuen Ehe zu bestimmen.
Es ist auch nicht schlimm, wenn beide sich zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht sicher sind, und erst einmal den eigenen Geburtsnamen behalten möchten. Denn man kann die Wahl eines gemeinsamen Namens jederzeit während der Ehe durch eine Erklärung bei beim Wohnsitzstandesamt nachholen.

Namensrecht zur Hochzeit – Doppelname

Ein gemeinsamer Doppelname, den beide Ehepartner tragen, ist rechtlich nicht zugelassen. Dies ist sicherlich eine Frage der Rechtstraditionen im deutschen Sprachraum, die sich zum Teil bis ins Altertum zurückverfolgen lassen. Geschichtlich hat es nie eine gemeinsame Doppelnamensführung von Ehegatten gegeben. In Süddeutschland führte die verheiratete Frau bis in die Neuzeit hinein den Familiennamen ihrer eigenen Familie. In Norddeutschland folgte sie namensrechtlich ihrem Mann. Da auch alle Traditionen mal ihren Anfang nehmen, muss die Zukunft zeigen, ob sich der Wunsch mancher Ehepaare nach einem gemeinsamen Doppelnamen durchsetzen wird.

Entscheidet sich das Paar nun für den Namen Müller als Familiennamen, kann nur die Braut den Doppelnamen Meier-Müller oder Müller-Meier tragen. Bestimmen die beiden den Ehenamen Meier, dann darf Thorsten Meier-Müller oder Müller-Meier heißen.

Die in dieser Ehe geborenen Kinder erhalten dann automatisch den Ehenamen der Eltern als Familiennamen. Die Kinder können auch nicht den Doppelnamen des einen Elternteils übernehmen. Für die Beantragung eines Doppelnamens muss man beim Standesamt einen Beitrag von € 17,- entrichten

Es kann natürlich vorkommen, dass einem aus einem bestimmten Grund der Doppelname irgendwann nicht mehr zusagt. Zum Beispiel wegen der langen Unterschrift. In diesem Fall kann man den Doppelnamen durch eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung beim Standesamt widerrufen.

Wenn einer oder beide Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen ihres Heimatlandes. Das heißt, sie haben vielleicht gar keine oder sogar weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Darüber kann einen nur das Standesamt zuverlässig informieren, dass die Anmeldung der Hochzeit entgegen nimmt.

Das aktuelle Namensrecht

Das seit dem 1.7.1976 geltende Namensrecht zur Hochzeit (§§1355ff.BGB) bietet einem bei der Namenswahl mehrere Möglichkeiten, einen Familiennamen zu bestimmen.
Anmerkung: Die getrennte Namensführung für Ehegatten gibt es gesetzlich erst seit 1994. Von 1976 bis 1991 musste man den Namen des Mannes oder den der Frau zum Ehenamen bestimmen. (Von April 1991 bis 1994 galt ein Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, der die getrennte Namensführung vorübergehend regelte. Der hat heute natürlich keine Bedeutung mehr).