Der Ehevertrag

Wann ist ein Ehevertrag für ein Paar sinnvoll?

Diese Frage ist nicht immer leicht zu beantworten. Manche Menschen sagen, dass man seinem zukünftigen Ehepartner nicht vertraut, weil man einen Ehevertrag abschließt. Für andere Personen ist es völlig normal, diesen Vertrag abzuschließen. Es gibt auf jeden Fall drei mögliche Güterstände, so die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Sinnvoll ist der Ehevertrag dann, wenn man unterschiedliches Einkommen aufzuweisen hat oder ein Partner vermögend ist. Auch bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit ist der Ehevertrag ratsam.Denn darin kann man auch festhalten, welches nationale Recht in dem Fall der Scheidung oder im Todesfall gelten soll.

Was beinhaltet der Ehevertrag?

Es gibt in einem Ehevertrag verschiedene wichtige Punkte, die wir hier gerne aufzählen möchten. Der Güterstand ist der wichtigste Punkt überhaupt für die Ehe. Hier geht es um den gesetzlich geregelten Güterstand der Zugewinngemeinschaft, die durch die Hochzeit zwischen Mann und Frau entsteht. Der Güterstand kann je nach Vertragsgestaltung für die Gütertrennung vereinbart werden, ebenso kann man sich für die modifizierte Zugewinngemeinschaft entscheiden. Bei der Scheidung muss der Zugewinnausgleich nicht bezahlt werden, aber im Todesfall verbleibt er. Man kann im Ehevertrag auch den Versorgungsausgleich ausschließen, so kommt es dann im Fall der Scheidung nicht zu dem Ausgleich der Rentenanwartschaften der Ehepartner. Auch der Unterhalt und der Trennungsunterhalt können festgelegt werden. Bei dem Trennungsunterhalt wird im Ehevertrag oft der gegenseitige Unterhaltsverzicht erklärt. Aber dies ist nur machbar, wenn keine Kinder in der Ehe geboren werden und beide Eheleute arbeiten gehen. Der Kindesunterhalt ist ein Thema, welches man nicht unbedingt regeln kann, denn natürlich darf der rechtliche Unterhaltsanspruch von Kindern nicht nachteilig gekürzt werden. Er kann aber vertraglich erhöht werden! Das Sorgerecht wird in einem Ehevertrag nicht geregelt! Im Ehevertrag kann man auch das Erbrecht regeln und sogar die Aufgabenverteilung festlegen. Man schreibt nieder, wie man sich die Rollenverteilung in der Ehe vorstellt und welche Aufgaben der Ehemann oder die Ehefrau zu übernehmen haben. Man kann auch gerne die Berufsziele festlegen, damit später keine Vorwürfe entstehen!  

Der Ehevertrag muss bei einem Notar abgeschlossen werden?

Die zukünftige Braut und der Bräutigam müssen den Vertrag vor einem Notar abschließen. Dabei sind natürlich beide Parteien in ihren Entscheidungen frei und können vorab regeln, was sie für den Fall einer Trennung nach der Hochzeit, festhalten lassen wollen. Trotz Notar wird der Ehevertrag später vor Gericht gerne geprüft, damit mögliche Missstände aufgedeckt werden. Manche Männer zum Beispiel nötigen die Frau zur Unterschrift des Vertrages, weil sie diese sonst nicht heiraten, obwohl die Dame schwanger ist. Dieser Ehevertrag ist vor Gericht natürlich nicht mehr gültig, auch wenn es vorher beim Notar doch so aussah. Auch kann der Ehevertrag an Gültigkeit verlieren, wenn sich die Lebensumstände verändert haben. Bevor man zu dem Notar geht, sollte man den Rechtsanwalt aufsuchen. Bei diesem kann man sich recht schnell einig werden, einen Entwurf anfertigen lassen, den man dann vom Notar noch beurkunden lassen muss und schon ist dieses leidige Thema beendet.

Änderungen des Ehevertrags

Da sich die Bedürfnisse und Lebensverhältnisse der Eheleute häufig in Laufe der Zeit ändern, sollte man den Vertrag auch immer aktualisieren. Während der Ehe ist dies recht einfach und im Fall einer Trennung, muss man sich in dem Fall nicht lange vor Gericht streiten.