Der Staat muss die Ehe durch die standesamtliche Trauung besiegeln. Denn in Deutschland wird eine kirchliche Trauung, seit 1876, nicht mehr als gültige Eheschließung anerkannt wird. Um sich auf dem Standesamt vor einem Standesbeamten (heute überwiegend vor einer Standesbeamtin) und der Familie das „Ja“-Wort geben zu können, müsst ihr bei der Anmeldung der Trauung die hier aufgelisteten Unterlagen vorlegen. Ohne die kann nämlich keine Ehe geschlossen werden. Beide Partner sollten aus diesem Grund auch gemeinsam auf den Standesamt erscheinen!

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass:
    Den erhaltet Ihr bei der Personalausweisbehörde (Einwohnermeldeamt / Bürgeramt) des Hauptwohnsitzes. Der Personalausweis sollte am Tag der Anmeldung und am Tag der Trauung gültig sein
  • Aufenthalts-/Meldebescheinigung:
    Die erhaltet Ihr bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt / Bürgeramt) des Hauptwohnsitzes – die Bescheinigung muss aktuell sein (je nach Standesamt nicht älter als 5-14 Tage). Bei manchen Standesämtern ist die Bescheinigung nur notwendig, wenn ihr nicht am Ort der Trauung gemeldet sind
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister:
    Ab dem 01.01.2009 wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigt – inklusive Hinweisteil (d. h. mit allen nachträglichen Änderungen des Geburtseintrages wie z.B. Adoptionen, Namensänderungen oder Berichtigungen). Ihr erhaltet diese im Standesamt der Geburt. Manche Standesämter verlangen, dass die beglaubigte Abschrift (zum Zeitpunkt der Anmeldung) nicht älter als 6 Monate ist

Minderjährigkeit

Eine Ehe­schließung ist in Deutschland erst ab Eintritt der Volljährigkeit, also mit Vollendung des 18. Lebensjahrs, möglich. Geregelt ist dies in § 1303 Satz 1 BGB. Zwar war bis zum 22.07.2017 eine Heirat zwischen einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hatte, und einem Voll­jährigen zulässig, wenn das Familien­gericht dem zugestimmt hatte. Diese Möglichkeit besteht aber nunmehr nicht mehr. Dies hat der Gesetzgeber durch § 1303 Satz 2 BGB ausdrücklich klargestellt. Ziel der Gesetzes­änderung ist die Bekämpfung der Kinderehen. Denn nach Ansicht des Gesetz­gebers könne eine zu frühe Ehe­schließung das Wohl der Minderjährigen und ihre Ent­wicklungs­chancen beeinträchtigen.

Fotografieren und Videos

Fragt bei der Anmeldung auf dem Standesamt auch gleich nach, ob ihr die standesamtliche der Trauung fotografieren oder filmen dürft. Im rechtlichen Sinne handelt es sich um eine Amtshandlung, bei der Fotografieren, Filmen oder auf Tonaufnahmen nicht erlaubt sind. Es liegt im Ermessen des Standesbeamten eine Ausnahme zuzulassen. Um Störungen zu vermeiden, wird meist nur ein Fotograf gestattet. Entweder einen Profifotografen, den ihr engagiert habt, oder eine Privatperson, die Erinnerungsfotos festhalten soll.

Reis werfen zur Hochzeit

Ein alter Brauch ist es, das Paar nach der Trauung mit Reis zu bewerfen. Viele Standesämter sehen dies nicht gerne. Hierdurch können sich Menschen durch Stürze verletzten.

Trauzeugen

Da Trauzeugen für die Eheschließung keine Bedeutung mehr haben, wurde das das Ehegesetz am 01. Juli 1998 aufgehoben. Alle eherechtlichen Vorschriften wurden wieder, wie von 1900 – 1946 auch schon, in das Bürgerliche Gesetzbuch eingegliedert. Für die standesamtliche Trauung sind also keine Trauzeugen mehr vorgeschrieben. Wenn ihr aber trotzdem nicht auf diesen schönen Brauch verzichten möchtet, könnt ihr maximal zwei Personen für die standesamtliche Trauung als Trauzeugen benennen. Dies müssen volljährig sein und ihren Personalausweis bei der Trauung vorlegen.

Für die katholische Trauung sind aber nach wie vor für jeden Ehepartner Trauzeugen Pflicht. Hier können es zum Beispiel die Eltern, Geschwister oder sogar gute Freunde sein.