Heiratsdokumente die man bei der Trauung unbedingt braucht

Bei der Hochzeit sind die richtigen Unterlagen sehr wichtig. An diese sollten Braut und Bräutigam auf jeden Fall denken, weil ohne sie keine Hochzeit gefeiert werden kann.

Die Unterlagen für die standesamtliche Trauung

In der heutigen Zeit hat sich viel geändert, was das Standesamt anbelangt. Man kann nun eine persönliche Anmeldung, anstatt früher das Aufgebot, bestellen. Man kann die Anmeldung am Haupt- oder Nebenwohnsitz beantragen und an jedem beliebigen Standesamt in Deutschland heiraten. Immerhin unterscheiden sich die Standesämter immens. Manche Ämter bieten die Trauung in einer Burg, in einem Klostervorhof, am Strand und mehr an. Daher lohnt es sich für das Brautpaar sich vorab gut zu informieren und das perfekte Standesamt für sich zu finden. Vor allem, wenn man nicht kirchlich heiratet, kann man so eine perfekte standesamtliche Hochzeit planen. Im Grunde kann die Anmeldung erst ein halbes Jahr vor der Trauung stattfinden, aber die meisten Standesämter lassen auch die Anmeldung zu früheren Terminen zu. Bevor das Jawort erfolgen kann, müssen Braut und Bräutigam vor der Hochzeit noch viele Dokumente und Papiere vorlegen, manchmal auch Bescheinigungen. In der Regel braucht man den Personalausweis oder einen Reisepass. Dazu braucht man die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, welche nicht älter als ein halbes Jahr sein darf. Auch die Aufenthaltsbescheinigung wird benötigt, denn diese belegt nicht nur den Familienstand, sondern auch den Wohnsitz und die Staatsangehörigkeit. Man bekommt Sie bei dem Einwohnermeldeamt und Sie darf nicht älter als 14 Tage sein, wenn man sich für die standesamtliche Trauung anmeldet.

Schon mal verheiratet

War man schon einmal verheiratet oder befindet sich in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, braucht man den Nachweis über die Auflösung der Ehegemeinschaft, bzw. der Lebenspartnerschaft. Man muss hier eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister vorlegen, welches einen Auflösungsvermerk enthält. Man bekommt die Abschrift bei dem Eheschließungsstandesamt. Man braucht auch eine Beglaubigung, wenn man verwitwet ist, welche man ebenfalls im Eheschließungsstandesamt erhält. Nun gibt es die Möglichkeit, dass man auch öfter verheiratet war, hier muss man dann alle oben genannten Papiere vorlegen und dazu auch die Familienstammbücher und nicht nur die Heiratsurkunden, sondern auch die Scheidungsurteile. Bei schon vorhandenen gemeinsamen Kindern braucht man die Geburtsurkunden. Diese gibt es beim Geburtsstandesamt, wo die Kinder geboren wurden. Die Anerkennung der Vaterschaft durch den Mann ist dafür natürlich notwendig. Hat man das gemeinsame Sorgerecht, muss dieses auch belegt werden.

Kinder aus früheren Ehen und Verbindungen

Sind Kinder aus früheren Ehen und Verbindungen gegeben, werden auch  hier die Geburtsurkunden benötigt und ebenso die Sorgerechtsbescheide. Auch braucht man ein Vermögens-Auseinandersetzungszeugnis, welches man vom Jugendamt/Vormundschaftsgericht erhält. So wird belegt, dass die finanziellen Rechte des Kindes auch durch die Eheschließung unantastbar bleiben. Da aber bei jedem Standesamt andere Regeln gelten, sollte man die hier aufgeführten Tipps nicht unbedingt als Standard sehen, sondern sich noch einmal genauer beim zuständigen Standesamt informieren!