Die Anforderungen bei der kirchlichen Trauung
Auch bei der kirchlichen Trauung sollte man sich dringend mit dem Pastor oder Pfarrer unterhalten, denn auch hier werden oft unterschiedlichste Dokumente erforderlich. Bei dem Ehesakrament geht es nicht nur um die Dokumente, hier sollten in der Regel auch beide zukünftigen Ehepartner getauft sein.
Katholische Trauung
Für die sakramentale Trauung braucht man auf jeden Fall den Personalausweis und die Taufbescheinigung, außerdem dürfen diese Unterlagen nicht älter als sechs Monate sein. Man bekommt Sie in dem Pfarramt der Gemeinde, wo man getauft wurde.- Bei der natürlichen Trauung braucht man keine Taufe, aber man muss die Genehmigung von dem zuständigen Bischof einholen. Auch muss man belegen, dass Frau und Mann beide ledig sind. Man muss dafür den Ledigennachweis vorlegen, den man bei seinem Einwohnermeldeamt erhält.
- Vor der Hochzeit führt man noch ein Ehevorbereitungsgespräch. Hier kann man auch gleich die Trauzeugen benennen, die älter als 14 Jahre sein müssen und dem christlichen Glauben angehören sollten.
- Ist man als Braut und Bräutigam unterschiedlicher Konfession, muss man eine Genehmigung vom zuständigen Bischof vorlegen, die man bei dem Ortspfarrer beantragen kann. Man hat keinen Anspruch auf die Genehmigung!
- Möchte man eine Gewissensehe eingehen, die das Standesamt ausschließt, braucht man ebenfalls die Genehmigung von dem Ortsbischof. Aber Achtung: Man ist vor dem Gesetz dann nicht verheiratet.
Evangelische Trauung
Bei der evangelischen Trauung ist alles etwas leichter, man braucht den Personalausweis, den Taufschein, die Konfirmationsurkunde und den Nachweis der Eheschließung vor dem Standesamt.- Wenn beide Eheschließungen schnell hintereinander erfolgen, reicht auch der Nachweis der Anmeldung beim Standesamt. Ist der zukünftige Ehepartner katholisch, muss man die Genehmigung des katholischen Bischofs vorlegen.
- Ist man kein Mitglied der Kirchengemeinde, kann man durchaus auch abgelehnt werden. Oft verlangt der Geistliche hier eine Trauung, in der man bestätigt, dass man den Ehepartner nicht an der Ausübung seiner Religion hindert.
- Man kann bei der evangelischen Trauung in der heutigen Zeit auf Trauzeugen verzichten oder gleich mehrere Trauzeugen wählen.
- Homosexuelle Paare werden in der evangelischen Gemeinde gesegnet, aber nicht offiziell getraut!