Wichtige Dokumente zur Hochzeit
Bevor standesamtlich geheiratet werden kann, benötigt das Standesamt von beiden Partnern wichtige Dokumente, die persönlich für eine Anmeldung zur Eheschließung vorgelegt werden sollten und ohne diese keine Trauung stattfinden kann. Achten Sie bitte darauf, dass die Unterlagen nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen!!!
Papiere fürs Standesamt
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (darf nicht älter als 6 Monate sein)
- Geburtsurkunde wird nur benötigt für Verlobte, die nicht in Deutschland geboren wurden. Die Abschriften sollten nicht älter als 4 Wochen sein, können aber je nach Standesamt variieren.
- Abstammungsurkunde, falls die Eltern vor dem 1.01.1958 geheiratet haben, weil dann kein Familienbuch (nicht Stammbuch) geführt wird. Manchmal wird sie zusätzlich zur
- Familienbuchabschrift gebraucht, z.B. wenn man zum zweiten, dritten, usw mal Heiratet
- Personalausweis oder Reisepass
- Scheidungs- oder Sterbeurkunde: – Scheidungsurteil wenn man minderjährige Kinder hat, – Sterbeurkunde des Ehegatten nur, wenn der Tod nicht in der begl. Abschrift des Familienbuchs steht.
- Ist ein Partner adoptiert oder haben Sie schon Kinder, benötigen Sie meist noch weitere Unterlagen. Fragen Sie in diesem Falle das zuständige Standesamt. Das gilt auch ganz besonders für ausländische Staatsangehörige.
- Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes über Haupt- oder Nebenwohnung. Sie dürfen in der Regel nicht älter als eine Woche sein.
Für die evangelische Trauung
- Personalausweis
- Taufbescheinigung (erhältlich beim Pfarramt, in dessen Gemeide man getauft worden ist)
- Konfirmationsurkunde
- Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung
- Familienstammbuch (welches Ihnen am Standesamt ausgehändigt wurde!)
Für die katholische Trauung
- Taufbescheinigung
- Bescheinigung über die standesamtliche Trauung
- Familienstammbuch (welches Ihnen am Standesamt ausgehändigt wurde!)
- Eheringe
- Brautkerze
- evtl. Andachtsgegenstände, die gesegnet werden sollen
Änderung – Familienbuch 2009
Das am 1. Januar 1958 eingeführte Familienbuch wurde am 31. Dezember 2008 abgeschafft. Die bestehenden Familienbücher, die bei einem Umzug der Ehegatten immer an das Standesamt des neuen Wohnsitzes weitergeleitet wurden, sollen bis spätestens 31. Dezember 2013 an das Standesamt der Eheschließung zurückgesandt werden und werden auch künftig dort verbleiben. Sie werden als Eheregister fortgeführt und sind die Grundlage für die Ausstellung von Eheurkunden.
Sollte etwas unklar sein, erfragen Sie bitte genaue Details bei dem Standesamt, wo Sie sich trauen lassen möchten