Hochzeitsplanung: Heiraten in Spanien
So einfach Heiraten wie in anderen Ländern kann man in Spanien/España leider nicht. Als erstes müssen die beiden Heiratswilligen einen Antrag am spanischen Standesamt stellen und das bedeutet, dass einer von Ihnen in Spanien gemeldet sein muss. Das Paar muss dann gemeinsam beim Standesamt erscheinen, um den ‚Antrag zur Eheschließung‘ zu stellen.
Welche Papiere werden zur standesamtlichen Trauung benötigt?
- Geburtsurkunde der Beiden: ausgestellt von jeweiligen Geburtsort des Paares,
- Meldebescheinigung (Empadronamiento) bzw. Meldebescheinigung zum Nachweis des Wohnsitzes der letzten zwei Jahre, in welcher der Tag der Anmeldung angegeben ist. Diese stellt die Stadtverwaltung aus
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Lichtbild,
- Vor Gericht abgegebene eidesstattliche Erklärung oder feierliche Versicherung über den Personenstand der heiratswilligen Person. Diese Voraussetzung ist für Nichtspanier nicht zu unterschätzen. Wer kein Spanisch spricht, muss bei Abgabe vor Gericht einen vereidigten Übersetzer mitbringen.
Waren Sie schon mal verheiratet und sind geschieden, müssen Sie das Scheidungsurteil mitbringen. Bei Sterbefällen benötigen Sie die Heirats- und Todesurkunde des verstorbenen Partners.
Denken Sie daran, dass alle Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und anschließend die Originale und Übersetzungen vom jeweiligen Konsulat geglaubigt werden müssen.
Sollten Sie der spanischen Sprache nicht beherrschen, wäre es von Vorteil, einen Dolmetscher mit zu bringen, der Sie zum stellen des Antrages und Eheschließung begleiten wird.