Feuerwerk zur Hochzeit

Ein Feuerwerk zur Hochzeit oder sonstigen Events ist zwar ein schönes Ereignis, aber auch hier gibt es einige Bestimmungen zu beachten, die unbedingt erforderlich sind! Laut § 23 Abs. 1 Sprengverordnung dürfen Kleinfeuerwerke der Klasse 2 (= freiverkäufliche Feuerwerkskörper) nur am 31.12. und 1.1. von erwachsenen Personen abgebrannt werden. Nicht freiverkäufliche Raketen bedürfen den Einsatz eines Pyrotechnikers, der aber nicht sehr günstig ist. Außerdem darf ein Pyrotechniker nur Großkalibriges abfeuern! Von oben abweichende Daten bedürfen einer Genehmigung durch das zuständige Amt: Gemeindebehörde, Ordnungsamt…

Voraussetzungen

  • Angabe von Namen, Anschrift des Durchführenden, Ort und Zeitpunkt
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung: mind. 1 Mio. Personenschäden und mind. 1/2 Mio. Sachschäden
  • Besondere AuflagenAbbrennen nur bis 22 Uhr gestattet
  • Bei Trockenheit und Brandgefahr ist die Durchführung des Feuerwerks verboten!
  • Abstände zu Gebäuden und Wald 100m, Feldern, Hecken, brandgefährdeten Gegenständen 25m, öffentlichen/privaten Wegen 10m
  • Benachrichtigung der Anwohner, der zuständigen Polizeidienststelle, Berufsfeuerwehr und örtlichen Feuerwehr ist dringend erforderlich!

Ballons mit Wunderkerzen

Im Ausland erlaubt, aber aus Gründen des Brandschutzes in Deutschland verboten – das Steigenlassen von Luftballons mit Wunderkerzen um Mitternacht.

Candle-Bags

Die Lichttüte bekommt man in verschiedenen Ausführungen und die Anwendung ist denkbar einfach: Lichttüte auffalten, den Boden mit etwas Sand füllen oder das Teelicht in ein Glas setzen und in die Tüte stellen. Die Candle Bags sind feuerfest, wiederverwendbar und durch ihre flache Faltung platzsparend zu lagern und zu transportieren.

Skylaternen/Himmelslaternen

Eine andere Möglichkeit sind Himmels-Laternen, die mit einer Kerze bestückt, die Luft im Ballon erwärmt, diese dann in den Himmel aufsteigen zu lassen. Die Hülle kann z.B. mit Wünschen für das Brautpaar beschriftet werden. Allerdings sollten Sie das Wetter beachten, denn durch die leichten Materialien sollten Sie die Laternen bei Wind und Regen nicht verwenden. Seit einiger Zeit ist es aber verboten, diese Fluglaternen aus Papier steigen zu lassen, bei denen die Luft mit einer ‘offenen Flamme’ erwärmt wird. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und nun auch in Nordrhein Westfalen. Grund war, dass sich hier in letzter Zeit Hausbrände gehäuft hatten, bei denen sogar ein Mensch ums Leben kam.
Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die neuesten Regeln für Feuerwerk